Brandschutzhelfer Ausbildung und Fortbildung in Aschersleben
mit Global Medical Service
Schulungen und Unterweisungen zum Brandschutzhelfer
in Aschersleben
Brandschutzhelfer spielen eine wichtige Rolle in einem Unternehmen. Sie erkennen Brandgefahren frühzeitig und wissen wie im Notfall zu reagieren ist. Alle Vorschriften für Brandschutzhelfer sind durch das Arbeitsschutzgesetz, Unfallverhütungsvorschriften, DGUV Information 205-023 und technische Regeln für Arbeitsstätten geregelt. Arbeitgeber und Unternehmen müssen genügend Brandschutzhelfer ausbilden.

Aufgaben eines Brandschutzhelfers
Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, genügend Brandschutzhelfer auszubilden. Diese Zahl wird auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung ermittelt und liegt bei etwa 5 % der Belegschaft bei normaler Brandgefahr. Brandschutzhelfer zu sein ist kein eigenständiger Beruf und es ist wichtig, dass Unternehmen ihren Mitarbeitern ausreichend Zeit für die Weiterbildung einräumen.
Folgende Aufgaben entfallen auf den Brandschutzhelfer:
- Evakuierung von Gebäuden
- Brandbekämpfung von Entstehungsbränden
- Anwendung von Löschmittel
- Alarmierung der Feuerwehr
- Brandschutz vorbeugen
- Kontrolle der Brandschutzeinrichtungen
- Verhalten im Brandfall
In ganz Aschersleben für alle Betriebsgrößen
betriebsspezifisch
Wir führen in Ihrem Betrieb die theoretische und praktische Ausbildung zum/zur Brandschutzhelfer/in durch.
wunschgemäß
Wir sind da, wenn Sie uns brauchen. Lassen Sie sich von uns beraten und vereinbaren Sie Ihren Wunschtermin.
bundesweit
Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer
Mitarbeiter lernen alle grundlegenden Fähigkeiten, um in jeder Brandsituation optimal zu handeln. Alle Mitarbeiter erhalten eine jährliche Unterweisung in Bezug auf die an ihrem Arbeitsplatz befindlichen Brandgefahren und Brandschutzeinrichtungen.
Das Ziel der Ausbildung ist es, dass sie Entstehungsbrände sicher bekämpfen und die Mitarbeiter sicher evakuieren können. Die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, die Gefahren durch Brände und das Verhalten im Brandfall sind weitere Inhalte der Ausbildung.
Die Ausbildung umfasst einen theoretischen und praktischen Teil. Die Theorie wird in zwei Einheiten a 45 Minuten vermittelt, je nach Größe der Gruppe variiert die benötigte Zeit der Praxiseinheit. Die DGUV empfiehlt 5 bis 10 Minuten Übungszeit pro Teilnehmer.
Wesentliche Inhalte der Ausbildung zum Brandschutzhelfer:
Grundzüge des Brandschutzes
Betriebliche Brandschutz-organisation
Funktion und Wirkungsweise von Feuerlösch-einrichtungen
Gefahren durch Brände
Verhalten im Brandfall
Häufig gestellte Fragen
Wer darf Brandschutzhelfer werden?
Grundsätzlich haben alle Mitarbeiter des Unternehmens die Möglichkeit, sich zum Brandschützer auszubilden. Bei Interesse melden Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber. Die Termine für die Ausbildung zum Brandschutzhelfer werden von diesem organisiert.
Brandschutzhelfer ohne Ausbildung möglich?
Feuerwehrleute, die Ihre Grundausbildung erfolgreich abgeschlossen haben, sind die einzigen Personen, die als Brandschutzhelfer arbeiten dürfen, ohne dass sie eine Ausbildung erhalten haben. Für alle anderen Personen ist die Ausbildung verpflichtend.
Wie oft müssen Brandschutzhelfer geschult werden?
Die DGUV empfiehlt, die Inhalte der Ausbildung alle drei bis fünf Jahre aufzufrischen. Eine erneute Ausbildung ist jedoch nicht erforderlich. Bei betrieblichen Änderungen wird empfohlen, die Abstände zwischen den Ausbildungen zu kürzen.
Sind Feuerwehrleute automatisch Brandschutzhelfer?
Feuerwehrleute sind nicht automatisch Brandschutzhelfer. Sie müssen vom Arbeitgeber zum Brandschutzhelfer bestellt werden, obwohl sie keine Ausbildung zum Brandschutzhelfer benötigen.
Wer zahlt Brandschutzhelfer?
Die Kosten für eine Ausbildung zum Brandschutzhelfer liegen zwischen 70 und 150 Euro. Der Arbeitgeber übernimmt diese jedoch in der Regel. In den meisten Fällen ist eine Übernahme durch die BG nicht möglich. Es lohnt sich jedoch, sich vor dem Beginn der Ausbildung bei seiner BG nachzufragen.
Rechtsgrundlagen der Ausbildung zum Brandschutzhelfer
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): § 10 Abs. 2 „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen“
- Unfallverhütungsvorschrift: „Grundsätze der Prävention“ (BGV/GUV-V A1) § 22 Abs. 2 „Notfallmaßnahmen“
- Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR): ASR A2.2„Maßnahmen gegen Brände“ Abschnitt 6.2 „Brandschutzhelfer“
Ein Brand ist für Unternehmen eine große Gefahr. Beschäftigte, die Existenz des Unternehmens und die Öffentlichkeit müssen vor solchen potenziellen Unfällen mit größter Aufmerksamkeit geschützt werden. Alle Mitarbeiter werden regelmäßig geschult und Brandschutzhelfer erhalten eine streng vorgeschriebene Ausbildung.
Preise 99,00 € Jetzt anfragen
ab 10 Teilnehmern auch Inhouse möglich
1. Grundzüge des Brandschutzes
- Grundlagen der Verbrennung
- Sicherer Umgang beim Löschen von Bränden
- Identifizierung von potenziellen Brandursachen/Brandquellen
- betriebstypische Brandgefahren bei individuellen Produktionsabläufen


2. Betriebliche Brandschutzorganisation
- Brandschutzordnung nach DIN 14096 „Brandschutzordnung – Regeln für das Erstellen und das Aushängen“
- Grundkenntnisse von Alarmierungswegen und –mitteln
- betriebliche Brandschutzeinrichtungen
- Grundlagen in Verbindung mit Fluchtwegen
- Sicherheitskennzeichnung nach ASR A1.3
3. Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
- Brandklassen A, B, C, D und F
- Funktionen von Löschmitteln
- Feuerlöscheinrichtung
- Umgang mit vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen und Wandhydranten im Betrieb


4. Gefahren durch Brände
- Rauch und Atemgifte (z. B. Kohlenmonoxid)
- thermische und mechanische Gefährdungen (z. B. Wärmestrahlung oder herumfliegende Teile)
- betriebsspezifische Gefährdungen (z. B. Metall-, Fettbrände oder hohe Brandlasten)
5. Verhalten im Brandfall
- Alarmierung im Brandfall
- Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen
- Flucht der Mitarbeiter
- ggf. besondere Aufgaben nach Brandschutzordnung Teil C
- brennende Personen löschen
