Erste-Hilfe-Kurse in Köthen

mit Global Medical Service

Erste-Hilfe-Kurs für Betriebe und Unternehmen in Köthen

Betrieb Erste Hilfe Kurs
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Ab ca. 12 Teilnehmern führen wir unseren Kurs in Ihren Räumlichkeiten durch

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Online-Voranmeldung

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Dozenten, die aktiv im Rettungsdienst sind

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3 Jahre Berufserfahrung

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Praxisnah

Erste Hilfe Aus- & Fortbildung für betriebliche Ersthelfer

Ihr Unternehmen ist nach dem DGUV Grundsatz 304-001 verpflichtet, genügend Ersthelfer zu haben. Grund ist, dass bei einem medizinischen Notfall sofort fachgerecht geholfen wird. Der DGUV Grundsatz regelt alle Anordnungen zum Thema Erste-Hilfe im Betrieb. Die Mindestanzahl an Ersthelfern im Betrieb liegt laut §26 Vorschrift 1 bei 10 % in Relation zur Mitarbeiterzahl.

Damit Ihr Unternehmen aus Köthen auf dem neuesten Stand ist, bieten wir von Global Medical Service Erste-Hilfe-Kurse an, die nach den Vorgaben der DGUV konzipiert sind. Zusätzlich sind wir von der Berufsgenossenschaft (BG) sowie Unfallkassen anerkannt.

Erste Hilfe Regeln im Betrieb

Im Fall eines Arbeitsunfalls müssen laut Gesetz Ersthelfer vor Ort sein. Welche Regeln und Vorschriften im Einzelfall einzuhalten sind, wird durch die Gefährdungsbeurteilung definiert. In dieser wird ermittelt, wie viele Ersthelfer vor Ort benötigt werden, die Art des Erste-Hilfe-Materials, wie diese aufbewahrt werden uvm. Die Regelungen der DGUV richten sich an die Anzahl der Mitarbeiter im Betrieb. Die Art des Betriebs spielt eine zentrale Rolle. Verwaltungs- und Handelsbetriebe unterliegen anderen Auflagen als Baustellen.

Erste Hilfe Kurs Ausbildung

Seien Sie optimal vorbereitet für den Notfall. Mit den Erste-Hilfe-Kursen von Global Medical Service erlangen Sie alle Grundlagen der Erstversorgung. Folgende Inhalte werden in unseren Kursen gelehrt:

 

  • Vorgehensweise am Notfallort
  • Absetzten eines Notrufs
  • Stabile Seitenlage
  • Herz-Lungen-Wiederbelebung
  • Maßnahmen bei Verletzungen
  • Maßnahmen bei Erkrankungen
  • Gefahren in Ihrem Betrieb

Fortbildung für Betriebliche Ersthelfer

Für den Fortbestand als Ersthelfer müssen Sie ihre Kenntnisse alle 2 Jahre über einen Erste-Hilfe-Kurs auffrischen.

Kursinformationen

Dauer: 9 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten
Kosten: Da wir bei der Berufsgenossenschaft (BG) und der Unfallkasse anerkannt sind, rechnen wir die Kosten des Erste-Hilfe-Kurses für Ihre Mitarbeiter im Normalfall direkt mit Ihrer Berufsgenossenschaft oder Ihrer Unfallkasse ab. Gegebenenfalls ist vorab ein Antrag auf Kostenübernahme zu stellen, bei dem wir Ihnen behilflich sind.

Kursort: Ab einer Teilnehmerzahl von 12 Personen führen wir diesen Kurs gerne in Ihrem Betrieb durch.

Kurstermine öffentliche Kurse

Wir kommen zu Ihnen

Notwendige Erste-Hilfe-Materialien im Betrieb

Die Anzahl an Verbandskästen sowie die Art des Verbandkastens ist abhängig von der Anzahl an Versicherten innerhalb des Betriebs. Die DGUV spricht von “ausreichendem Material”. Gefährdungsbeurteilung, Betriebsgröße oder die Betriebsstruktur haben Einfluss auf das Erste-Hilfe-Material. Im Folgenden wird dargestellt, welches Erste-Hilfe-Material für die Betriebsart sowie Betriebsgröße notwendig ist:

Verwaltungs- und Handelsbetriebe

  • 1-50 Versicherte: 1x kleiner Verbandskasten
  • 51 – 300 Versicherte: 1x großer Verbandskasten
  •  > 300 Versicherte: 2x große Verbandskästen
  • für alle weiteren 300 Versicherten ein zusätzlicher großer Verbandskasten

Herstellungs- und Verarbeitungsbetriebe

  • 1-20 Versicherte: 1x kleiner Verbandskasten
  • 21 – 100 Versicherte: 1x großer Verbandskasten
  • > 100 Versicherte: 2x große Verbandskästen
  • für alle weiteren 100 Versicherten ein zusätzlicher großer Verbandskasten

Baustellen und ähnliche EInrichtungen

  • 1-10 Versicherte: 1x kleiner Verbandskasten
  • 11 – 50 Versicherte: 1x großer Verbandskasten
  • > 50 Versicherte: 2x große Verbandskästen
  • für alle weiteren 50 Versicherten ein zusätzlicher großer Verbandskasten

Die von der DGUV vorgeschriebenen DIN Vorschriften definieren den Inhalt von kleinen und großen Verbandskästen. Folgende Materialien dienen als Beispiele:

 

  • medizinische Geräte wie Beatmungsmasken oder ein Defibrillator
  • Gegenmittel oder neutralisierende Stoffe bei Vergiftungen

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